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  Familienzentren in
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  St. Elisabeth Gruppe 


 

 

 

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Unsere Praxisorganisation
Hier finden Sie wichtige Informationen über Verordnung und Ablauf einer logopädischen Therapie.

Kostenlose Beratung

Falls Sie Fragen zur Sprachtherapie haben, rufen Sie gerne an. Wir informieren Sie kostenlos.

Ärztliche Verordnung

Eine logopädische Therapie kann nur mit einer ärztlichen Verordnung erfolgen. Diese Fachärzte können die erforderliche Verordnung ausstellen:

  • Phoniater
  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte
  • Neurologen
  • Hausärzte
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte

 

Eine logopädische Beratung und Förderung kann auch ohne die Ausstellung einer Verordnung erfolgen. Sprechen Sie uns an.

Kosten

Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung und wird im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Für Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen fallen ab dem 18. Lebensjahr folgende Kosten an:
10 prozentige Zuzahlung sowie eine Verordnungsgebühr von 10 €.
Es besteht die Möglichkeit der Befreiung von den Zuzahlungen.
Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Termine

Die Vergabe von Terminen erfolgt in der Regel telefonisch. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 20.00 Uhr. Wenn Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, rufen wir Sie umgehend zurück.
Wir bemühen uns, Ihre Terminwünsche bei unserer Planung zu berücksichtigen.

Behandlungsverlauf

Bei Ihrem ersten Termin in unserer Praxis erfolgt ein ausführliches Gespräch, bei dem wir die Entstehung der Sprach-, Sprech- oder Stimmstörung erheben (Anamnese). Im Anschluss daran führen wir z.B. durch Tests eine umfassende Diagnostik durch.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse erstellen wir einen Behandlungsplan, der auf die jeweilige Störung individuell zugeschnitten ist. Eine logopädische Therapie dauert in der Regel 45 Minuten.

Damit sich Ihr Kind beim ersten Besuch in unserer Praxis schnell wohlfühlt, kann es hilfreich sein, eigenes Spielzeug oder ein Kuscheltier mitzubringen.

Zusammenarbeit

Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt ist für uns selbstverständlich. Durch persönliche Gespräche und schriftliche Berichte informieren wir den behandelnden Arzt über den Behandlungsverlauf und schlagen ihm das weitere Vorgehen vor. Bei der Behandlung von Kindern ist es oft sinnvoll, nach Rücksprache mit den Eltern Kontakt mit Erzieherinnen und Lehrern aufzunehmen. Falls zusätzlich noch andere Therapeuten tätig sind, erfolgt auch hier eine Kooperation.
Besonderen Wert legen wir bei der Behandlung von Kindern auf eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Im Elterngespräch erläutern wir ihnen die Behandlungsfortschritte und beraten sie umfassend zu den Möglichkeiten der häuslichen Förderung.

Hausbesuche

Sofern Patienten nicht zu uns in die Praxis kommen können, führen wir selbstverständlich auch Hausbesuche durch, wenn diese vom Arzt verordnet werden.

Akutpatienten

Bei bestimmten Erkrankungen kann ein sofortiger Behandlungsbeginn notwendig sein. Darauf nehmen wir - soweit es uns möglich ist – gerne Rücksicht. Damit wir rechtzeitig einen Behandlungsplatz zur Verfügung stellen können, ist es sehr hilfreich für uns, wenn Sie uns bereits während des Aufenthalts im Krankenhaus oder der Reha-Klinik informieren.